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   BGH, 22.07.1987 - 3 StR 224/87   

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https://dejure.org/1987,1840
BGH, 22.07.1987 - 3 StR 224/87 (https://dejure.org/1987,1840)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1987 - 3 StR 224/87 (https://dejure.org/1987,1840)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1987 - 3 StR 224/87 (https://dejure.org/1987,1840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Straffreiheit bei Steuerhinterziehung - Auslegung des Begriffes der Steuerhinterziehung "zu seinen Gunsten" - Anforderungen an eine steuerrechtliche Gleichstellung eines gesetzlichen Vertreters einer GmbH mit anderen abhängigen Angestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 371 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 514
  • StV 1988, 19
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79

    Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - Fortgesetzte Untreue in

    Auszug aus BGH, 22.07.1987 - 3 StR 224/87
    Nach der Entscheidung des Senats BGHSt 29, 37 ff [BGH 04.07.1979 - 3 StR 130/79] hinterzieht Steuern "zu seinen Gunsten", wer sie selbst schuldet, wie auch, wer bei wirtschaftlicher Betrachtung einen unmittelbaren Vorteil aus der Tat erlangt.

    Der Senat hat keine Bedenken, die in seiner Entscheidung BGHSt 29, 37 ff, 42 [BGH 04.07.1979 - 3 StR 130/79] aufgezeigten Kriterien auch auf den gesetzlichen Vertreter einer GmbH anzuwenden, wenn dessen Stellung nicht über die eines abhängigen Angestellten hinausgeht.

  • BGH, 19.02.1985 - 5 StR 798/84

    Hinterziehung von Steuern "zu seinen Gunsten" - Folgen eines pflichtwidrigen

    Auszug aus BGH, 22.07.1987 - 3 StR 224/87
    Anders als in dem vom 5. Strafsenat entschiedenen Fall (NStZ 1985, 414, 415 = wistra 1985, 104 mit ablehnender Anmerkung von Joecks wistra 1985, 151) sind somit über die Steuerhinterziehung als solche hinausgehende Haftungsgründe nicht gegeben.
  • BFH, 27.06.1991 - V R 9/86

    Ein Steuerpflichtiger schuldet Hinterziehungszinsen auch dann, wenn ein Dritter

    c) Mit seiner Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum Urteil des BGH vom 22. Juli 1987 3 StR 224/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1988, 244) sowie zu dem - vom Kläger erwähnten - BGH-Urteil in BGHSt 29, 37.
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Es ist nicht auszuschließen, daß es bei ihrer Berücksichtigung eine strafbefreiende Selbstanzeige bejaht hätte, falls die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. dazu § 371 Abs. 3 AO; BGHSt 29, 37 f. [BGH 04.07.1979 - 3 StR 130/79]; BGH, Urteil vom 22. Juli 1987 - 3 StR 224/87; zur Haftung für die gesamte hinterzogene Umsatzsteuer, auch soweit sie anteilmäßig nicht auf den Angeklagten entfällt: BFH NJW 1986, 2969, 2970).
  • FG Hamburg, 25.08.1999 - IV 14/97

    Steuerlicher Vorteil aus der Steuerhinterziehung maßgeblich für die Zinsschuld ;

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  • LG Kassel, 12.12.2003 - 5610 Js 29803/03

    Voraussetzungen für die Gewährung von Straffreiheit durch Selbstanzeige im Falle

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinterzieht Steuern "zu seinen Gunsten", wer sie selbst schuldet wie auch, wer bei wirtschaftlicher Betrachtung einen unmittelbaren Vorteil aus der Tat erlangt ( BGH Urteil vom 22.07.1987 - 3 StR 224/87 , BGH Urteil vom 04.07.1979 - 3 StR 130/79 m.w.N.).
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